Sehr geehrter Herr Bürgermeister Quirgst ,
in der aktuellen Ausgabe der NÖN -Gänserndorf vom 15. 9.2009 Seite 19 las ich, dass es lt. Ihrer Aussage einen Gestaltungsbeirat für/in Deutsch-Wagram gibt der gegen den Willen der Stadtgemeinde agiert. Trotzdem haben Sie sich als Baubehörde 1. Instanz in einer anderen Aussendung für und mit dem Groß- Projekt fotografieren lassen.
Ich bin Bürgerin der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram leider habe ich zu meiner letzten Anfrage – die ich als Stadträtin - bezüglich Gemeindehomepage stellte noch immer keine Antwort erhalten . Daher verlange ich nun als Bürgerin nach dem NÖ Auskunftsgesetz welches am 5. Oktober 2000/ BGBI.Nr.286/1987 in der Fassung BGBI. I.Nr. 158/1998. beschlossen wurde von Ihnen als zuständige Instanz Antworten.
Ich möchte Auskunft von Ihnen zum Gestaltungsbeirat der gegen den Willen der Stadtgemeinde baut und Auskunft über Ihre Kompetenz als Baubehörde 1. Instanz.
- Seit wann es den Gestaltungsbeirat für Deutsch-Wagram?
- Wie setzt sich der Gestaltungsbeirat zusammen?
- Sind alle politischen VertreterInnen im Beirat?
- Welche Befugnis hatte der von Ihnen genannte Gemeindevertreter?
- Welche Stellung hatte der Gemeindebedienstet im Gestaltungsbeirat?
- Warum gehen Sie als Bürgermeister bei einer so wichtigen Sache nicht selbst in den Gestaltungsbeirat?
- Von wem wurde der Gemeindevertreter entsandt und wann?
- Wann war die Sitzung des Gestaltungsbeirates in der der Gemeindevertreter überstimmt wurde?
- Was haben Sie als Bürgermeister für Maßnahmen gesetzt?
- Warum gibt es über solche Projekte wie die Wohnhaussiedlung keine Information an die StadträtInnen?
- Warum gibt es über solche Projekte keine Information in der Gemeindezeitung, oder in einer eigenen Aussendung darüber?
- Wieviele Aussendungen, Flugblätter der Gemeinde bzw. wieviele Gemeindezeitungen hat es seit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe das dieses Projekt dort verwirklicht wird gegeben?
- Seit wann wissen Sie alsBürgermeister darüber Bescheid?
- Wann waren die Bauträger das 1. Mal bei Ihnen?
- Wann trat der Gestaltungsbeirat das 1. Mal zusammen?
- Warum gibt es über solche Projekte, in denen das Wohl der Stadtgemeinde und deren BürgerInnen von einem Gestaltungsbeirat überstimmt wird, keine Informationen auf der Gemeindehompage bzw. Aussendungen?
- Welche Befugnisse hat der Gestaltungsbeirat?
- Was ist Ihre Befugnis als Baubehörde 1. Instanz?
- Wie sehen Sie die rechtliche Seite als Bürgermeister und Baubehörde 1. Instanz?
- Wann haben Sie das 1. Mal Kontakt zu den unglücklichen AnrainerInnen aufgenommen?
- Wie kann es sein, dass ein Gestaltungsbeirat gegen den Willen der Stadt (Baubehörde 1. Instanz) entscheidet und Sie sich trotzdem mit dem Projekt fotografieren lassen?
Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, die sicher im Sinne der Transparenz und für die AnrainerInnen die sich sehr ungerecht behandelt fühlen, notwendig sind.
Ich bin mir sicher, dass Sie als Diener dieser Stadt (Antrittrede 2005) die Fragen gerne beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Amrita Enzinger, MSC
Stadträtin für Umwelt und Jugend
Landtagsabgeordnete